Seit 1982 beraten und vertreten wir Mandanten in einer Vielzahl von Rechtsangelegenheiten. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung können wir eine Vielzahl von Rechtsgebieten abdecken. Durch die Fachanwaltschaften im Arbeits- und Familienrecht können wir Ihnen in diesen Bereichen besonders kompetente, stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung befindliche Beratung bieten. Die Verleihung des Fachanwaltstitels setzt besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in diesen Rechtsgebieten voraus und darf nur bei jährlicher Fortbildung weitergeführt werden.
Vertretungsberechtigt sind wir in der gesamten Bundesrepublik bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in erster und zweiter Instanz sowie in allen Instanzen bei sämtlichen Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten und selbstverständlich bei allen Schiedsgerichten.