Kosten


Grundlage für die Honorarberechnung  eines Anwalts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Gebühren  eines Anwalts bei verschiedenen Streitwerten und Tätigkeiten regelt.

Oft lässt sich die Rechtslage bereits  in einem ersten Beratungsgespräch einschätzen.

Bleibt es bei dieser ersten Beratung,  fällt bei Verbrauchern die sogenannte Erstberatungsgebühr in Höhe von max.  190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer an.

Gerne vereinbaren wir auch eine  Abrechnung auf Stundenbasis mit Ihnen. Den Stundensatz legen wir zu Beginn des   Mandates mit Ihnen vertraglich fest. Wir rechnen minutengenau ab. Für Firmenkunden bieten wir auch spezielle Beratungsverträge und Pau­schalen an.Gerne sind wir auch bereit, auf Basis  von Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Sie tätig zu werden.

Die Beratungshilfe müssen Sie direkt  bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen und den Berechtigungsschein  zum Termin mitbringen.

Die Prozesskostenhilfe im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung bzw. Verfahrenkostenhilfe im Falle  einer familien­recht­lichen Auseinandersetzung beantragen wir für Sie.

Hilfreich ist es, wenn wir Beratungs-,  Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für Sie beantragen, dass Sie bereits zum  ersten Termin die entsprechenden Unterlagen (Nachweise über Einkünfte,   Vermögen und Ausgaben) mitbringen.

Näheres zu den Voraussetzungen für  Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Verfahrens­ko­sten­hil­fe sowie Formblätter zum Herunter­laden­ finden Sie unter: www.amtsgericht-oehringen.de, Service, Formulare