Grundlage für die Honorarberechnung eines Anwalts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Gebühren eines Anwalts bei verschiedenen Streitwerten und Tätigkeiten regelt.
Oft lässt sich die Rechtslage bereits in einem ersten Beratungsgespräch einschätzen.
Bleibt es bei dieser ersten Beratung, fällt bei Verbrauchern die sogenannte Erstberatungsgebühr in Höhe von max. 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer an.
Gerne vereinbaren wir auch eine Abrechnung auf Stundenbasis mit Ihnen. Den Stundensatz legen wir zu Beginn des Mandates mit Ihnen vertraglich fest. Wir rechnen minutengenau ab. Für Firmenkunden bieten wir auch spezielle Beratungsverträge und Pauschalen an.Gerne sind wir auch bereit, auf Basis von Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Sie tätig zu werden.
Die Beratungshilfe müssen Sie direkt bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen und den Berechtigungsschein zum Termin mitbringen.
Die Prozesskostenhilfe im Rahmen einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung bzw. Verfahrenkostenhilfe im Falle einer familienrechtlichen Auseinandersetzung beantragen wir für Sie.
Hilfreich ist es, wenn wir Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für Sie beantragen, dass Sie bereits zum ersten Termin die entsprechenden Unterlagen (Nachweise über Einkünfte, Vermögen und Ausgaben) mitbringen.
Näheres zu den Voraussetzungen für Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe sowie Formblätter zum Herunterladen finden Sie unter: www.amtsgericht-oehringen.de, Service, Formulare